Status Quo:
Wenn Ihr Unternehmen Kunden in der EU hat, dann müssen Sie sich mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auseinandersetzen. Wenn Sie kein Büro in der EU haben, dann brauchen Sie wahrscheinlich einen EU-Repräsentanten. Warum? Sie werden ansonsten mit Sicherheit Kunden verlieren und möglicherweise drohen sogar Geldstrafen.
Ausnahme:
Wenn Ihre Verarbeitung personenbezogener Daten nur gelegentlich erfolgt und wahrscheinlich kein Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen darstellt. Der Anwendungsbereich dieser Befreiung ist allerdings insbesondere für Online-Unternehmen klein, da die meisten von ihnen auf die Verarbeitung von personenbezogenen Daten angewiesen sind.
Team:

Arno Lampmann
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
lampmann@lhr-law.de
T: + 0221 / 2 71 67 33-0

Dr. Niklas Haberkamm LL.M. oec.
Rechtsanwalt
haberkamm@lhr-law.de
T: + 0221 / 2 71 67 33-0

Birgit Rosenbaum II
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
rosenbaum@lhr-law.de
T: + 0221 / 2 71 67 33-0
Fragen und Antworten
Da der Vertreter jedoch verpflichtet ist, mit Behörden und betroffenen Personen in einer Vielzahl von Fragen zu kommunizieren, wäre es für den Vertreter von Vorteil, wenn er die DSGVO-Vorschriften gut kennt. Darüber hinaus sollte Ihr DSGVO-Vertreter idealerweise ein gutes Verständnis für die Datendienste Ihres Unternehmens haben – wie Ihr Unternehmen Daten verwendet bzw. verarbeitet. Der DSGVO-Vertreter verfügt idealerweise über Berufserfahrung in der Zusammenarbeit mit Behörden in den Bereichen Regulierung und Compliance.
4 gute Gründe sprechen dabei für LHR Data Protection:
Internationaliät
Die Anwälte von LHR sind durch ihre internationale Ausrichtung (insbesondere in Bezug auf die USA) nicht nur sprachlich, sondern auch durch ihre langjährige Befassung mit Datenschutz- und IP-Recht die optimale Besetzung für einen DSGVO-Vertreter.
USA-Office
Partner Rechtsanwalt Arno Lampmann unterhält ein Büro an der amerikanischen Westküste in Vancouver, WA, USA. Anders, als bei anderen europäischen Anbietern spielt eine etwaige Zeitverschiebung bei der Kommunikation mit US-amerikanischen Unternehmen damit keine Rolle. Rechtsanwalt Lampmann dient damit als zuverlässiger und schneller Informationsvermittler zwischen amerikanischen Unternehmen und dem Anwaltsbüro in Deutschland.
Erfahrene Experten
Wir unterstützen Unternehmen und Behörden vollumfänglich bei der Implementierung der DSGVO. Partnerin Birgit Rosenbaum hat sich zum Beispiel darauf spezialisiert, Städte und Gemeinden bei der Umsetzung der Vorschriften der DSGVO zu unterstützen und die notwendigen Maßnahmen zu implementieren.
Niedrige Kosten
Wir stellen einen DSGVO-Vertreter zum jährlichen Festpreis. Unsere Kosten richten sich individuell nach der Größe und dem Tätigkeitsfeld Ihres Unternehmens. Kontaktieren Sie uns und wir informieren Sie gerne.
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